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Unbenannt
- Vogel Schütz
- Dec 30, 2015
- 1 min read
Gärtnerisch genutzte Grundflächen
fallen nicht unter den Verbotszeitraum für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau.
"Für die Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues ist der Begriff "gärtnerisch genutzte Grundfläche" entscheidend, denn diese Flächen fallen nicht unter den Verbotszeitraum ..."
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